Ab Dienstag, 28.12.2021, hat die NRW-Landesregierung die Corona-Schutzverordnung noch einmal verschärft. Um ab morgen zu trainieren, reicht es nicht mehr aus, dass man vollständig (also zweimal) geimpft ist. Zusätzlich muss man einen Schnelltest vorweisen, der nicht Älter als 24 Stunden sein darf. Und: In NRW ersetzt die (dritte) Booster-Impfung nicht den Test!
Für unsere Jugendlichen gilt: Sie müssen nicht geimpft sein, benötigen aber einen aktuellen Test wie oben. Da Ferien sind, reicht der bisherige Schultest nicht aus. Dies gilt auch für unsere 17- und 18-Jährigen, allerdings nur bis zum 16.1.2022. Danach gilt auch für diese Altersgruppe 2G+; sie darf nur noch in die Halle, wenn sie wie die Erwachsenen zweimal geimpft ist und einen negativen Testnachweis vorlegt.